Die aktuellen Fördermittel für Heizungssanierungen

Die aktuellen Fördermittel für Heizungssanierungen

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FÖRDERÜBERSICHT 2024  |  BIS ZU 70 % FÖRDERUNG

Die Bundesregierung fördert CO2-neutrale Heizsysteme im Rahmen der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ – kurz BEG – mit hohen Zuschüssen

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick:

Was kann gefördert werden?
Anlagenkosten: Kessel, Partikelabscheider (bzw. Feinstaubfilter), Solarkollektoranlage, Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher – jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation; bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Umfeldmaßnahmen
Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, Beratungsleistungen (keine Förderberatung), bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Förderkredit
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit für förderfähige Ausgaben von max. 120.000 € pro Wohneinheit (Nichtwohngebäude max. 500 € pro m2 NGF) beantragt werden. Bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 € wird ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 % gewährt.

Nachrüstung Feinstaubabscheider
Die Nachrüstung eines Feinstaubabscheiders (Filter) wird als Heizungsoptimierung mit 50 % bezuschusst.

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